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Gemeinbedarfseinrichtungen

Kirchliche und kommunale Gemeinbedarfseinrichtungen als Eckpfeiler der sozialen Infrastruktur

Wesentlich für die Lebensqualität am neuen Ort ist auch, dass dem Bedarf entsprechende Gemeinbedarfseinrichtungen möglichst wieder zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Mehrzweckhallen sowie seine Kirchen und Kapellen. Die Entschädigungspraxis von RWE Power ist daher so konzipiert, dass die Wiedererrichtung der sozialen (Hochbau-) Infrastruktur entsprechend gefördert wird.

Die soziale und kirchliche Infrastruktur sollte möglichst bis zu dem Zeitpunkt verfügbar sein, ab dem die entsprechenden Einrichtungen im Altort nicht mehr zur Verfügung stehen. Hierdurch wird ermöglicht, dass sich das Gemeinschaftsleben am neuen Standort zeitnah weiterentwickeln kann und frühzeitig die Voraussetzungen zur Pflege der Traditionen geschaffen sind. Die soziale Infrastruktur bildet den Rahmen für das Gemeinschaftsleben im Umsiedlungsort. Gleichzeitig ist es im heutigen wirtschaftlichen Umfeld für die Eigentümer der Einrichtungen wichtig, bei der Entscheidung über die Erstellung von Ersatzeinrichtungen Klarheit über deren nachhaltige Tragfähigkeit zu haben.

Betreiber können neu investieren und ihre Tragfähigkeit nachhaltig sichern

Auf dieser Grundlage und auf Basis eines entsprechenden Entschädigungskonzeptes können bedarfsgerechte Ersatzeinrichtungen im Umsiedlungsstandort geschaffen werden. Dafür sollten zwischen den Trägern dieser Einrichtungen und RWE Power möglichst frühzeitig zu Beginn der gemeinsamen Umsiedlung die Gespräche über den Erwerb der bestehenden Einrichtungen und die Übertragung geeigneter Neubaugrundstücke geführt werden. Dabei wird sichergestellt, dass die am alten Ort vorhandenen Einrichtungen vom bisherigen Träger bis zur Inbetriebnahme der Ersatzeinrichtungen bzw. ggf. bedarfsorientiert auch länger ohne Nutzungsentgelt in Anspruch genommen werden können. Das hier dargestellte Vorgehen setzt voraus, dass die bisherigen Träger der Gemeinbedarfseinrichtungen bereit sind, bedarfsgerecht in Ersatzeinrichtungen zu reinvestieren. Dabei besteht auch die Chance, dass verschiedene Träger gemeinsam Einrichtungen am Umsiedlungsstandort erstellen und betreiben und so deren Tragfähigkeit nachhaltig sichern.

Durch die Verlagerung einzelner Symbole oder Merkzeichen als Elemente der Ortsbindung wie z.B. Wegekreuze oder Gedenksteine wird eine frühzeitige Aneignung und Identifizierung mit dem neuen Standort unterstützt.

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