Nach der einmaligen Anmeldung auf den Internet-Portalen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geben Sie uns als Dienstleister bekannt.
Sie sind ein Unternehmen, welches unter die Besondere Ausgleichsregelung nach § 63 EEG fällt? Ab 2017 sind Sie für die Abwicklung der EEG- & KWKG-Umlage gegenüber Ihrem Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich! Für dieses wichtige Themengebiet hätten Sie gern Unterstützung durch ein erfahrenes Elektrizitätsversorgungsunternehmen?