Entsprechenserklärung & Berichte

Entsprechenserklärung

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Nach § 161 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft einmal jährlich zu erklären, ob dem DCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet.

Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern.