Dr. Rolf Martin Schmitz
Vorstandsvorsitzender der RWE AG
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Die Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand sowie die Satzung finden Sie unter
Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zehn von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 („MitbestG“) gewählt werden.
Im vergangenen Jahr kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. An zwei Sitzungen nahmen alle 20, an zwei Sitzungen 19 und an zwei Sitzungen 18 Mitglieder des Gremiums teil.
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats (PDF)
Bericht des Aufsichtsrats der RWE AG 2019 (PDF)
Der Aufsichtsrat hat sechs ständige Ausschüsse. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, Themen und Beschlüsse der Aufsichtsratssitzungen vorzubereiten. Zum Teil nehmen sie auch Entscheidungsbefugnisse wahr, die ihnen vom Aufsichtsrat übertragen wurden. Der Aufsichtsrat wird über die Arbeit der Ausschüsse durch deren Vorsitzenden ausführlich informiert.
Dr. Erhard Schipporeit (Vorsitz)
Michael Bochinsky
Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
Ullrich Sierau
Ralf Sikorski
Marion Weckes