Braunkohlenblöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F kehren temporär an den Strommarkt zurück

Bundesregierung beschließt Verlängerung der Versorgungsreserve

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 4. Oktober 2023, die Verlängerung der Versorgungsreserve für den kommenden Winter gebilligt. Damit kehren die Kraftwerksblöcke, die sich in der Sicherheitsbereitschaft befinden, temporär an den Strommarkt zurück. Bei RWE betrifft dies die Braunkohlenblöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F mit einer Leistung von jeweils 300 MW. Ihr Einsatz ist bis zum 31. März 2024 befristet. Danach werden die Blöcke endgültig stillgelegt.

Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz ist das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz. Der marktgerechte Einsatz der Anlagen obliegt - wie bei allen anderen Kraftwerken auch - dem Betreiber. Mit ihrem Einsatz tragen sie im kommenden Winter dazu bei, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken. „Die Versorgungsreserve wird reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der Heizperiode 2023/2024 vorzubeugen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Im vergangenen Jahr waren die drei 300-MW-Blöcke auf Beschluss der Bundesregierung aus der Sicherheitsbereitschaft geholt und für den Betrieb im Winter 2022/23 fit gemacht worden. Mit Ablauf der Befristung am 30. Juni wurden die Blöcke wieder in die Reserve überführt. RWE Power ist auf einen zeitlich befristeten Weiterbetrieb im kommenden Winter gut vorbereitet.